SIRENENSIGNALE
Im Heidekreis können zwei Sirenensignale ausgelöst werden. Diese Signale haben folgende Bedeutung:
Warnsignal durch 1 Minute Heulton
beutet für die Bevölkerung und für die Einsatzkräfte: Rundfunkgeräte einschalten – auf Durchsagen achten!
1 Minute Dauerton - zweimal unterbrochen (je 12 Sek. Dauerton; 12 Sek. Pause) - alarmiert die Feuerwehr
Bitte beachten: Ein Signal „Entwarnung“ (= 1 Minute Dauerton) kann im Landkreis Soltau-Fallingbostel nicht ausgelöst werden. Eine Entwarnung, die es nur in Verbindung mit dem Warnsignal 1 Minute Heulton geben kann, erfolgt immer nur durch Rundfunkdurchsagen.
Bei Katastrophen, sonstigen Schadenereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen oder über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
Eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsanteile zu erreichen, ist die Warnung mittels Sirenen. Aus diesem Grund sind die Sirenensignale auf Landesebene vereinheitlicht. Für den Freistaat Sachsen wurden dazu am 29.07.2003 folgende Festlegungen getroffen:
Signalprobe ( "Probealarm" )
1 x Dauerton von 12 Sekunden
Am ersten Samstag in Monat, 12:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen.