Besondere Brandgefahren zu Silvester und Neujahr
Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Niedersachsen und der Arbeitsgemeinschaft Vorbeugender Brandschutz in Niedersachsen informiert über den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern. Ziel dieses Merkblattes ist es, auf die besonderen Brandgefahren zu Silvester und Neujahr aufmerksam zu machen. |
Sicherheitshinweise:
Jede Verwendung anderer, nicht ausdrücklich für Silvester/Neujahr bzw. für die ganzjährige Verwendung (Klasse I) zugelassener Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und sind für diese Zwecke verboten (z.B. Signalmunition, Seenotrettungsraketen). |
Bei Feuerwerkskörpern jeder Gefahrenklasse sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller in jedem Fall zu beachten. |
Starten Sie Raketen nicht aus der Hand, sondern aus auf den Boden gestellten, standsicheren Flaschen. Die Rakete muss nach dem Start ungehindert aufsteigen können. Niemals einen „Versager“ anzünden. Die „Ausrichtung“ der Rakete muss so erfolgen, dass sie nicht unkontrolliert auf Gebäude niedergehen kann oder auf ihrer Flugbahn durch andere Hindernisse (z.B. Bäume) „gefangen“ werden kann. |
Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollten kleine Kinder unter Aufsicht in geschlossenen Räumen zu Hause bleiben. |
In der Silvesternacht alle Fenster- und Lüftungsklappen Ihres Hauses / Ihrer Wohnung schließen. Nur bei Bedarf und unter Aufsicht, z.B. zu Lüftungszwecken, kurz öffnen. Dies gilt auch für Lager, Büro, Stall, Garage. |
Bei Feuerwerksbatterien, die bauartbedingt auch zur Seite schießen, ist besonders auf die Umgebung zu achten.
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Brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Häusern / Wohnungen entfernen, z.B. Gartenmöbel. Mülltonnen schließen. |
Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Böller etc. nicht in der Hand, sondern auf den Boden gelegt anzünden, danach 3 bis 5 Meter entfernen. Knallkörper nicht unkontrolliert oder auf Personen werfen.
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Vorräte von Feuerwerkskörpern sollten fest verschlossen und auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollten die Vorräte wieder abgedeckt werden. |
Maßnahme im Brand- /Verletzungsfall:
112 |