Besondere Brandgefahren zu Silvester und Neujahr

 

Feuerwerk

 

Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und
Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der Arbeitsgemeinschaft der
Leiter der Berufsfeuerwehren in Niedersachsen und der Arbeitsgemeinschaft
Vorbeugender Brandschutz in Niedersachsen informiert über den sicheren Umgang
mit Feuerwerkskörpern.
Ziel dieses Merkblattes ist es, auf die besonderen Brandgefahren zu Silvester und
Neujahr aufmerksam zu machen.

 

 

Sicherheitshinweise:

 

-

Nur Feuerwerksartikel mit dem Prüfzeichen BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) verwenden.


Sichere Raketen

-

Jede Verwendung anderer, nicht ausdrücklich
für Silvester/Neujahr bzw. für die ganzjährige Verwendung (Klasse I) zugelassener Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und sind für diese Zwecke verboten (z.B. Signalmunition, Seenotrettungsraketen).
- Bei Feuerwerkskörpern jeder Gefahrenklasse sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller in jedem Fall zu beachten.
- Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden.

-

Starten Sie Raketen nicht aus der Hand,
sondern aus auf den Boden gestellten,
standsicheren Flaschen. Die Rakete muss
nach dem Start ungehindert aufsteigen können. Niemals einen „Versager“ anzünden. Die „Ausrichtung“ der Rakete muss so erfolgen, dass sie nicht unkontrolliert auf Gebäude
niedergehen kann oder auf ihrer Flugbahn durch andere Hindernisse (z.B. Bäume) „gefangen“ werden kann.
- Feuerwerkskörper niemals manipulieren oder selbst herstellen.
- Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern
sollten kleine Kinder unter Aufsicht in geschlossenen Räumen zu Hause bleiben.

-

In der Silvesternacht alle Fenster- und Lüftungsklappen
Ihres Hauses / Ihrer Wohnung
schließen. Nur bei Bedarf und unter Aufsicht,
z.B. zu Lüftungszwecken, kurz öffnen. Dies
gilt auch für Lager, Büro, Stall, Garage.
-

Bei Feuerwerksbatterien, die bauartbedingt auch zur Seite schießen, ist besonders auf die Umgebung zu achten.


Feuerwerksbatterien

-

Möglichst nicht im alkoholisierten Zustand mit Feuerwerkskörpern hantieren.
- Brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren
Nähe von Häusern / Wohnungen entfernen,
z.B. Gartenmöbel. Mülltonnen schließen.

-

Bei Brandverletzungen Wunde sofort mit
Wasser kühlen, steril abdecken (Kfz-
Verbandkasten).
-

Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Böller etc. nicht in der Hand, sondern auf den Boden gelegt anzünden, danach 3 bis 5 Meter entfernen. Knallkörper nicht unkontrolliert oder auf Personen werfen.

 


Wunderkerzen

-

Vorräte von Feuerwerkskörpern
sollten fest verschlossen und auf keinen Fall am
Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme
eines Feuerwerkskörpers sollten die Vorräte
wieder abgedeckt werden.

-

Löschmittel bereitstellen, z.B. Eimer mit
Wasser, Feuerlöscher.

-

Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert von
Balkonen oder aus Fenstern werfen.


 

 

Maßnahme im Brand- /Verletzungsfall:
Feuerwehr/Rettungsdienst über Notruf 112 alarmieren!

 

Telefon     112



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